Der Motorrad-Führerschein wird in drei verschiedene Kategorien aufgeteilt: A, A1 und M.
Wo die Unterschiede liegen, zeigt die folgende Tabelle.
| Klasse | Beschreibung | Mindestalter und Voraussetzung | schließt ein |
| M |
Keine Befristung der Besitzdauer - Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen) Ausnahmen der Klasse M: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
16 Jahre | - |
| A1 |
Keine Befristung der Besitzdauer - Leichtkrafträder / Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
16 Jahre | M |
| A beschränkt | Zweiräder auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 ccm; oder mit einer erreichbaren Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h | 18 Jahre | A1, M |
| A |
Keine Befristung der Besitzdauer - Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
ab 18/25 Jahre -- 25 Jahre oder 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A beschränkt | A1, M |
(Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen)
Letzte Änderung am Dienstag, 6. März 2012 um 14:24:12 Uhr.